Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Schlierbach
Anmeldung
Für die Teilnahme an Kursen, Seminaren und Exkursionen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Sie haben folgende Möglichkeiten sich anzumelden:
1. Sie füllen bei uns ein Anmeldeformular aus und erteilen uns eine Abbuchungsermächtigung.
2. Sie schicken uns vor Kursbeginn ein Anmeldeformular mit Abbuchungsermächtigung.
3. Eine telefonische Anmeldung ist möglich. Sie geben uns dazu die Kursbezeichnung, die Kursnummer an und reichen uns, wenn dies noch nicht vorliegt, die Abbuchungsermächtigung ein.
4. Eine Anmeldung per Email und per Internet ist möglich.
Wenn Sie nach Ihrer Anmeldung nichts von uns hören, sind Sie für den Kurs verbindlich angemeldet. Sollte die Veranstaltung oder der Kurs bereits belegt sein oder nicht stattfinden können, werden Sie benachrichtigt.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder einem Kurs der VHS Schlierbach werden die Geschäftsbedingungen anerkannt.
Mindestteilnehmerzahl, Absage von Veranstaltungen
Einige Kurse können nur mit einer nach oben begrenzten Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Andererseits können Kurse und Exkursionen aber auch nur stattfinden, wenn eine Mindestanzahl von Anmeldungen vorliegt. Wir bitten deshalb um eine rechtzeitige Anmeldung. Andernfalls muss die jeweilige Veranstaltung abgesagt werden. Auf Wunsch der Teilnehmer können Veranstaltungen auch bei Unterschreiten der Mindestbelegungszahl durchgeführt werden, d.h. die Gebühr muss dementsprechend angepasst werden.
Abmeldung, Rücktritt, Gebührenerstattung
Der Rücktritt eines Teilnehmers muss bis spätestens 3 Werktage vor Kursbeginn persönlich oder schriftlich erfolgen. Nach Kursbeginn ist eine Gebührenerstattung auch im Krankheitsfall nicht möglich!
Abmeldungen bei Dozentinnen bzw. Dozennten sind unwirksam!
Tages- und Wochenendseminare: Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich, wenn eine Rückzahlung erfolgen soll.
Kurzkurse (1-3 Abende): Rücktritt bis 2 Tage vor Kursbeginn, wenn eine Rückzahlung erfolgen soll.
Kurse mit Materialbestellung wie Kochkurse, Kreativkurse o.ä.: Rücktritt bis 5 Tage vor Kursbeginn. Materialkosten werden unabhängig von der Kursgebühr in Rechnung gestellt bzw. können mit dem zu zahlenden Betrag verrechnet werden.
Exkursionen: Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung. Danach ist der volle Teilnehmerbetrag zu entrichten oder eine Ersatzperson zu benennen. Eine Verwaltungsgebühr kann erhoben werden.
Wenn diese Rücktrittsbedingungen vom angemeldeten Teilnehmer nicht eingehalten werden, ist in jedem Fall die volle Gebühr zu zahlen.
Ausnahme: Der in der Kursausschreibung genannte Anmeldeschluss ist ein jedem Fall der letzte Rücktrittstermin.
Haftung
Die Teilnahme an VHS-Veranstaltungen geschieht auf eigenes Risiko. Die VHS haftet nur in Fällen, in denen ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sie übernimmt Teilnehmenden gegenüber keine Haftung bei Unfällen während der Veranstaltung und auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort oder bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen aller Art, einschließlich Garderobe. Bei Kursen für Kinder in Begleitung Erwachsener liegt die Aufsichtspflicht bei der/dem Erwachsenen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Druckfehler im Programmheft.
Hausordnung
Die VHS ist Gast in den Veranstaltungsgebäuden. Es gelten die jeweiligen Hausordnungen. In allen öffentlichen Gebäuden ist das Rauchverbot zu beachten.
Datenschutzerklärung
Für die Durchführung der VHS-Kurse werden die angegebenen Daten verarbeitet. Die Daten sind zur Erfüllung der Aufgabe erforlderlich und nach Art. 6 DSGVO lediglich bei der VHS gespeichert. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur zur Durchführung der einzelnen Veranstaltung. Mit der Anmeldung wird der Verarbeitung der Daten zugestimmt. Sie haben das Recht, Ihre Einwiiligung jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der VHS zu widerrufen.
Im Falle eines Widerrufes werden Ihre in der Anmeldung genannten personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft nicht mehr für die folgenden genannten Zwecke verarbeitet:
- Ihre Anmeldung zu unseren Kursen zu bearbeiten
- Sie zu kontaktieren
- Personenabbildungen von Ihnen, die im Rahmen der Veranstaltung angefertigt werden, zu veröffentlichen.
Änderungen
Die VHS behält sich Änderungen des Programmes vor.
2. Beispiel: Anmeldeverfahren
Anmeldeverfahren
- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar oder per Scheck. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.
- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.
- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie nebenstehende Anmeldekarte oder geben Sie die dort aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die in der nebenstehenden Anmeldekarte aufgeführten Daten an.
- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmeentgelt und Zahlung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren, per Scheck oder in bar erfolgen. Überweisungen sind nicht möglich. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Bei Rücklastschrift wird ein Bearbeitungsentgelt von 6,-- € erhoben.
Entgeltermäßigung
(1) Eine Entgeltermäßigung von 25% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen und Exkursionen, erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren einer Familie mit mindestens drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren sowie Inhaber des Städtischen Förderpasses.
(2) Eine Entgeltermäßigung von 10% auf alle Veranstaltungen, ausgenommen Einzelveranstaltungen, Veranstaltungen der „jungen Gruppen“ und Exkursionen, erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Arbeitslose und Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII.
(3) Nehmen Schüler- oder Studentengruppen ab 10 Personen an einer Einzelveranstaltung teil, wird neben der Schüler- oder Studentenermäßigung eine zusätzliche Ermäßigung von 10% des Entgelts gewährt. Eine vorherige Anmeldung in der Geschäftstelle des Seminaranbieters ist erforderlich.
(4) Eine nachträgliche Entgeltermäßigung von 10% in Form einer Gutschrift am Ende des Semesters erhalten Mehrfachhörer auf Antrag für die dritte und jede weitere Veranstaltung in einem Semester. Die Veranstaltungen müssen hierbei in absteigender Kostenfolge belegt werden. Nicht berücksichtigt werden Einzelveranstaltungen und Exkursionen.
Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden. Bei schriftlicher Anmeldung ist eine Kopie des gültigen Ausweises beizulegen. Nachträgliche Anträge auf Ermäßigung sind nicht möglich. Es kann jeweils nur eine Art von Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Rücktritt
durch die Einrichtung
Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.
durch den Teilnehmer
Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.
Umbuchung
Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird am Ende einer regelmäßig besuchten Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese ist gebührenfrei bis zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn. Zwei Jahre nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,-- € erhoben. Ab fünf Jahren nach Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr entsprechend des Aufwandes erhoben. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.
3. Beispiel: Haftung
Haftung
.....Die Teilnahme an Veranstaltungen des Seminaranbieters erfolgt auf eigenes Risiko. Der Seminaranbieter übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung des Seminaranbieters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsorts.........